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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01   

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VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01 (https://dejure.org/2003,4271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 (https://dejure.org/2003,4271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 1 S 1449/01 (https://dejure.org/2003,4271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zugang zu einer gemeindlichen Einrichtung - Verwaltungsrechtsweg, Vergabeentscheidung - Richtlinienkompetenz des Gemeinderats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots bzw. des allgemeinen Gleichheitssatzes bei der Vergabe von Liegeplätzen für Sportboote; Zuständigkeit des Gemeinderates für den Erlass von Vergaberichtlinien bei der Vergabeentscheidung durch eine Betriebsgesellschaft; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; VwGO § 40; ; GemO § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 40; GemO § 10 Abs. 2
    Sonstiges Kommunalrecht (einschließlich GemO und LandkreisO): Sportboothafen, Bootsliegeplatz, öffentliche Einrichtung, Zulassung, Verschaffungsanspruch, Rechtsweg, Rechtsschutzinteresse, Warteliste, Zwei-Stufen-Theorie, Vergaberichtlinien, Vergabepraxis, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Sigmaringen, 23.11.2000 - 2 K 604/98

    Klage auf Zuteilung eines Bootsliegeplatzes im Sportboothafen von Unteruhldingen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. November 2000 - 2 K 604/98 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage mit Urteil vom 23.11.2000 - 2 K 604/98 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23.11.2000 - 2 K 604/98 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, die Fremdenverkehrsbetriebe Uhldingen-Mühlhofen GmbH anzuweisen, ihm den Liegeplatz Nr. 164 am Steg V zur Verfügung zu stellen und zu vermieten,.

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, wesentliches Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 78, 104 [121]).

    Die Differenzierung zwischen zwei Gruppen von Personen oder Sachverhalten verstößt gegen das Willkürverbot, wenn kein sachlicher Grund und keine vernünftige Überlegung für die unterschiedliche Behandlung spricht (BVerfGE 78, 104 [121]).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Denn das Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung ist von der Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses zu unterscheiden und gehört immer dem öffentlichen Recht an, wenn in einem öffentlich-rechtlichen Sonderrechtssatz ein Recht auf Benutzung der Einrichtung gegenüber dem Betreiber der Einrichtung eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989, NJW 1990, 134 [135], Beschluss vom 29.5.1990, NVwZ 1991, 59; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.7.1975, ESVGH 25, 203 ff.; Urteil vom 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 ff.); dies gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnr. 16 zu § 40 m.w.N.).

    Vielmehr sind auch bei privatrechtlicher Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bürger und der Gemeinde über den Zugang zu der Einrichtung regelmäßig als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten auszutragen, während sich die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Wesentlichen auf die Modalitäten der Benutzung beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989, aaO, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1997 - 1 S 1261/97

    Satzungskompetenz bei Gemeindeeinrichtung außerhalb des Gemeindegebiets

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Sie stellt eine Freizeiteinrichtung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge dar (vgl. dazu die Normenkontrollentscheidung des Senats vom 25.9.1997 - 1 S 1261/97 -, VBlBW 1998, 58 [60]).

    Nach diesen Grundsätzen steht der Gemeinde hier ein weiter Ermessens- bzw. Gestaltungsspielraum zu, da es sich bei dem Sportboothafen der Beklagten um eine Freizeiteinrichtung handelt, auf deren Benutzung die Einwohner nicht zwingend angewiesen sind (vgl. Normenkontrollbeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 25.9.1997 - 1 S 1261/97 -, VBlBW 1998, 58 [60]).

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Denn das Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung ist von der Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses zu unterscheiden und gehört immer dem öffentlichen Recht an, wenn in einem öffentlich-rechtlichen Sonderrechtssatz ein Recht auf Benutzung der Einrichtung gegenüber dem Betreiber der Einrichtung eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989, NJW 1990, 134 [135], Beschluss vom 29.5.1990, NVwZ 1991, 59; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.7.1975, ESVGH 25, 203 ff.; Urteil vom 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 ff.); dies gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnr. 16 zu § 40 m.w.N.).

    Die Gemeinde ist für diesen Verschaffungsanspruch auch die richtige Beklagte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.1990, NVwZ 1991, 59; Senatsbeschluss vom 11.5.1995, NVwZ-RR 1996, 681 ff.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Soweit allerdings die durch die Gemeinde vorgegebenen Zulassungskriterien vom Aufsichtsrat der GmbH angewandt und vollzogen werden, unterliegt dies einer strengeren Überprüfung und muss sich an dem Gebot der verhältnismäßigen Gleichbehandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.2002, DVBl. 2002, 616 ff.) messen lassen.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die ungeschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs in ihren Strukturen weitgehend geklärt, mögen auch in der näheren dogmatischen Ableitung dieses Anspruchs unverändert unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. Urteil vom 26.8.1993, BVerwGE 94, 100 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Dabei ist der Folgenbeseitigungsanspruch auf die Beseitigung der rechtswidrigen Folgen eines Tuns oder Unterlassens gerichtet und gewährt nur einen Ausgleich in natura (BVerwG, Urteil vom 19.7.1984, BVerwGE 69, 366 ff.).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Das Gebot der verhältnismäßigen Gleichbehandlung erfordert, dass die Ungleichbehandlung einen legitimen Zweck verfolgt, sie zur Erreichung dieses Zwecks geeignet und erforderlich ist und in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Zwecks steht (BVerfGE 89, 365 [377]; BVerfGE 92, 53 [69]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Ungleichheiten, die durch Stichtagslösungen entstehen, hingenommen werden müssen, wenn die Einführung eines Stichtags notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert an dem gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 75, 78 [106] m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01

    Erlass von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für

  • VGH Bayern, 17.02.1999 - 4 B 96.1710

    Zulassungsentscheidung zu Volksfest durch Schaustellerverband

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97

    Öffentliche Einrichtungen: Auswirkung der gemeindlichen Vergabepraxis auf den

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1998 - 2 S 3110/97

    Verfahrensfehler im Vorfeld eines Gemeinderatsbeschlusses - Auswirkung auf den

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - I 3895/78

    Bürgerbegehren gegen den Ausbau eines Flugplatzes; Flugplatz als öffentliche

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1992 - 1 S 795/92

    Pflicht zur Neufassung einer vom Gemeinderat festgelegten auf zwei konkurrierende

  • VG Augsburg, 24.02.2000 - Au 8 K 99.1187

    Zulassung eines Schaustellers zu einem Volksfest

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Eine solche Vergabepraxis entspricht den Forderungen der Antragstellerin und ist auch vom Senat als sachgerecht anerkannt worden (vgl. Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 - BWGZ 2003, 804).
  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Der Antragsteller hat grundsätzlich gegen die Antragsgegnerin einen Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch im Hinblick auf den von der FWTM organisierten und durchgeführten Weihnachtsmarkt (hierzu ausführlich VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris; vgl. zum Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 7 K 3583/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25.02.2014 - 3 Bf 338/09 -, juris; Windoffer, GewArch 2013, 265).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Der Antragsteller hat ferner grundsätzlich gegen die Antragsgegnerin einen Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch im Hinblick auf den von der ... organisierten und durchgeführten Weihnachtsmarkt (vgl. zum Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 7 K 3583/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25.02.2014 - 3 Bf 338/09 -, juris; Windoffer, GewArch 2013, 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    v. 04.05.1998, a.a.O.; Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 - ESVGH 23, 251; OVG Bln.-Bdbg., Beschl. v. 04.11.2019 - OVG 1 S 73.19 - juris Rn. 8; Gern/Brüning, a.a.O., Rn. 934) - bestimmte Nutzungen von vornherein nicht ermöglicht, liegt daher in dieser Festlegung des Nutzungszwecks per se kein unzulässiger Eingriff in Grundrechte, auch nicht in spezielle Freiheitsgrundrechte.

    v. 04.05.1998, a.a.O.; Urt. v. 19.05.2003, a.a.O.; Lange, a.a.O., Kap. 13 Rn. 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Die Anwendung dieser Grundsätze gehört jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, deren Handeln durch die Richtlinien gerade festgelegt wird (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, ESVGH 53, 251, juris Rn. 36 f.; VG Stuttgart, Urt. vom 18.12.2003 - 4 K 3363/03 -, juris Rn. 23; BayVGH, Urt. vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599, juris Rn. 33).
  • VG Stuttgart, 20.02.2008 - 7 K 2091/07

    Feststellungsklage auf Zurverfügungstellung einer öffentlichen Fläche durch eine

    Die Einwirkung der Beklagten auf die XMG zugunsten der Klägerin kann diese grundsätzlich im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend machen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, ESVGH 53, 251).

    Die Beklagte hat nicht geltend gemacht und schon gar nicht belegt, dass der hierfür zuständige Gemeinderat der Beklagten (vgl. hierzu: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, [...] ) Vergabegrundsätze oder Vergaberichtlinien beschlossen hätte, die die Nutzung der ... weiter einschränken würden.

    Bei der demnach zu treffenden Auswahl bzw. Festsetzung des Nutzungsumfangs steht der Beklagten zwar ein u.U. auch weiter Ermessensspielraum zu (so: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bei der Zulassung zu Freizeiteinrichtungen, auf deren Benutzung die Bewohner nicht zwingend angewiesen sind: Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, [...] ).

  • VG Stuttgart, 13.10.2008 - 7 K 3583/08

    Zugang einer Partei zu privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung

    Sofern die Gemeinde in solchen Fallkonstellationen nicht selbst über den Zugang zu der Einrichtung entscheidet, kann sie vom Verwaltungsgericht dazu verpflichtet werden, dem Berechtigten durch Einwirkung auf die privatrechtlich organisierte Betriebsgesellschaft den Zugang zu der Einrichtung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.05.1990 - 7 B 30/90 -, NVwZ 1991, 59 ff, und vom 21.07.1989 - 7 B 184/88 -, NVwZ 1990, 157 ff., jeweils m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, BWGZ 2003, 804 ff.).
  • VG Freiburg, 29.11.2018 - 6 K 6627/18

    Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung; Kombination aus VwGO § 80

    Das gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, Rn. 24, juris).

    Das gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich - hier: durch den Mietvertrag vom 07./08.11.2018 - ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, Rn. 24, juris).

  • VG Freiburg, 29.08.2016 - 6 K 2788/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erschließungsarbeiten

    Sollte die Antragsgegnerin folglich auf ihre Planung einwirken bzw. - aufgrund der Überprüfung dieses Plans in einem gerichtlichen Verfahren - einwirken müssen, so gibt dieser Vertrag zweifellos eine Rechtsgrundlage dafür her, dadurch notwendig werdende Maßgaben für die Erschließung verbindlich an die Firma H. GmbH zu erteilen (zum vergleichbaren Verschaffungsanspruch des Bürgers gegenüber der Gemeinde, wenn deren öffentliche Einrichtung durch einen von dieser "beherrschten" privaten Dritten betrieben wird, vgl.: BVerwG, Beschl. v. 29.05.1990 - 7 B 30.90 -, Rn. 4, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, Rn. 25, juris).
  • VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16

    Nutzung kommunaler Einrichtungen durch politische Parteien

    Zwar ist es denkbar, dass dem Abschluss eines Mietvertrages seinerseits eine öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung vorausgeht, welche dann lediglich in zivilrechtlicher Form vollzogen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris Rdnr. 25).
  • VG Berlin, 17.11.2015 - 18 L 420.15

    DJH-Neubau am Ostkreuz geht vorerst weiter

  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 4564/20

    Vorläufiger Rechtsschutzes zur Sicherung der Durchführung einer politischen

  • VG Neustadt, 19.02.2019 - 3 K 839/18

    Eintragung eines Hotelbetriebs auf der Internet-Homepage einer Kommune unter der

  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 342/19

    Zugangsberechtigung von kommunalen Wählervereinigungen zu örtlichen

  • VG Stade, 04.12.2019 - 1 A 3460/16

    Kreisverband; kulturelle Daseinsvorsorge; Kulturhaus; Mitwirkungsrecht;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03   

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https://dejure.org/2003,2292
VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03 (https://dejure.org/2003,2292)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 (https://dejure.org/2003,2292)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 S 254/03 (https://dejure.org/2003,2292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung aufgrund einer Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Grundlage und Verbot des Kalifatsstaats; Unzureichende Gefahrenbeseitigung durch ein vereinsrechtliches Verbot; Stellung und Funktion ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 4; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 6
    D (A), Türken, Aufenthaltsberechtigung, Ausweisung, Kalifatsstaat, Gebietsemir, Islamisches Zentrum Winnenenden und Umgebung e.V., Vereinsverbot, Terrorismus, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Schutz von Ehe und Familie, Freiheitlich Demokratische ...

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 4; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5; ; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 47 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Ausweisung - Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit, Kalifatsstaat, Gebietsemir, Vereinsverbot, Terrorismusbekämpfungsgesetz, freiheitliche demokratische Grundordnung, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, schwerwiegender Grund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Hoher Funktionär des verbotenen Kalifatsstaates darf ausgewiesen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 251 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 477
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Das schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (BVerwG, Urteil vom 17.3.1981, BVerwGE 62, 36 ff.).

    Der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der Sicherheit oder der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland muss sich in seiner Person konkretisiert haben (BVerwGE 62, 36 ff.).

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (BVerwGE 62, 36 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, InfAuslR 1996, 279 ff. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95

    Ausweisung wegen Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (BVerwGE 62, 36 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, InfAuslR 1996, 279 ff. m.w.N.).

    Auch wenn sich der Antragsteller auf Grund seiner langjährigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und zusätzlich auf Art. 7 ARB 1/80 berufen kann und deshalb auf Grund von Art. 14 ARB 1/80 nur nach Maßgabe der für Unionsbürger geltenden Grundsätze ausgewiesen werden dürfte, entspricht die Ausweisung aus den oben dargelegten Gründen auch den danach zu stellenden gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, insbesondere liegt eine im persönlichen Verhalten des Antragstellers begründete tatsächliche und hinreichend schwere konkrete Gefahr vor, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, aaO, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - VI 11/99

    Metin Kaplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Seine Adresse wurde, obwohl hohe Funktionäre des Kalifatsstaats ansonsten religiös geprägte Deck- und Aliasnamen trugen und die zugehörigen Klarnamen vielen Angehörigen der Gemeinde nicht bekannt waren (vgl. die Feststellungen des OLG Düsseldorf im Urteil "Kaplan" vom 15.11.2000 - VI 11/99 - [UA S. 19]), in zahlreichen Wohnungen und Moscheen gefunden.

    Welche Bedeutung von der Funktion des Gebietsemirs ausgeht und mit welch innerer Überzeugung ein Gebietsemir in der Vergangenheit für das Rechtssystem (Scharia) des Kalifatsstaats eintrat, ergibt sich auch aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.11.2000 (aaO, UA S. 48).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Das Bundesverwaltungsgericht, das das Verbot des Bundesministeriums des Innern am 8.12.2001 durch Urteil vom 27.11.2002 (6 A 4.02) bestätigt hat, hat festgestellt, dass sich der Kalifatsstaat gegen die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten Grundelemente der verfassungsmäßigen Ordnung richtet und dass er sein Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, in kämpferisch-aggressiver Weise verfolgt und sich die Religionsgemeinschaft außerdem gegen den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.11.2002 (aaO) überzeugend ausgeführt, dass der Herrschaftsanspruch des "Kalifatsstaats" zwangsläufig in Konflikt mit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland trete, deren Legitimität bestreite und eine eigene Ordnung an deren Stelle setze sowie in diesem Sinne fortlaufend seine Mitglieder schule und indoktriniere.

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Vielmehr können schwerwiegende Gründe auch dann vorliegen, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155, 158; 101, 247 ff.).

    Die Ausweisungsgründe sind mithin nicht bereits dann "schwerwiegend" im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG, wenn etwa lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht (BVerwGE 101, 247 ff.).

  • VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02

    Gebietsemir des Kalifatsstaates für Baden-Württemberg, der auch erster

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2003 - 12 K 5440/02 - wird zurückgewiesen.

    Dieser Antrag wurde durch Beschluss vom 17.1.2003 - 12 K 5440/02 - abgelehnt.

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.9.1995, NVwZ 1996, 58 ff.) bedarf es in den Fällen, in denen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes auf spezialpräventive Gesichtspunkte gestützt werden soll, der Feststellung begründeter Anhaltspunkte, dass - unter Berücksichtigung der Pflicht der Widerspruchsbehörde und der Verwaltungsgerichte, das Hauptsacheverfahren beschleunigt zu betreiben - die mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr in der Zeitspanne bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens besteht.
  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Auch wenn sich der Antragsteller auf Grund seiner langjährigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und zusätzlich auf Art. 7 ARB 1/80 berufen kann und deshalb auf Grund von Art. 14 ARB 1/80 nur nach Maßgabe der für Unionsbürger geltenden Grundsätze ausgewiesen werden dürfte, entspricht die Ausweisung aus den oben dargelegten Gründen auch den danach zu stellenden gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, insbesondere liegt eine im persönlichen Verhalten des Antragstellers begründete tatsächliche und hinreichend schwere konkrete Gefahr vor, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, aaO, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin rechtlich zutreffend darauf hingewiesen, dass selbst dann, wenn wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses eine Duldung zu erteilen wäre, dies einer Ausweisung nicht von vornherein entgegenstünde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.2001, InfAuslR 2002, 26 ff.).
  • BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95

    Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Insbesondere ist die Ausweisung nicht nach Art. 8 EMRK schlechthin untersagt, sondern lediglich an die Voraussetzungen geknüpft, dass dies nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK zugelassenen Ziel und nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393, 394).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Anfechtungsklage gegen einen Ausweisungsbescheid gegen ein Mitglied einer

    Dies schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Androhungen mit Gewalt gegen die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (vgl. BVerwG, Urt. vom 5.5.1998, 1 C 17.97 ; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 7.5.2003 - 1 S 254/03 = VBlBW 2003, 477; Armbruster, HTK-AusIR / § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG / Regelausweisung wegen § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG 06/2004, Nr. 2).

    Das BVerwG, das das Verbot des sog. Kalifatstaates des Bundesministeriums des Inneren vom 8.12.2001 bestätigt hat (Urt. vom 27.11.2002 - 6 A 4.02 = NVwZ 2003, 986 ff.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, VBlBW 2003, 477), hat festgestellt, dass sich der Kalifatstaat - einschließlich seiner Teilorganisationen, wozu auch die "Muslim Gemeinde ... e.V." gehört - gegen die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten Grundelemente der verfassungsmäßigen Ordnung richtet und dass er sein Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, in kämpferisch-aggressiver Weise verfolgt und sich die Religionsgemeinschaft außerdem gegen den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.

    In wöchentlich erscheinenden Ausgaben der "Beklenen ASR -I Saadet", sowie in der deutschsprachigen, monatlich verteilten Hochglanzbroschüre "D.I.A." - nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz Nachfolgepublikation der "Ümmet - i Muhammed" - wird deutlich, dass der Kalifatstaat weiter für das Ziel der Weltherrschaft des Islams unter der Führung eines Kalifen eintritt (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 - unter Darstellung und Nachweis der entsprechenden Publikationen).

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muss sich also der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, Urt. vom 2.12.1980, 1 A 3.80 , BVerwGE 62, 36 [39]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07, 05.2003 - 1 S 254/03 - m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ist nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu differenzieren: je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit gestellt werden können (vgl. BVerwG, Urt. vom 02.12.1980, 1 A 3.80 , BVerwGE 62, 36 [39]; VGH BW, Beschluss v. 07.05.2003 -1 S 254/03 ).

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Güter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (vgl. BVerwG, Urt. vom 2.12.1980, 1 A 3.80 , BVerwGE 62, 36, 39; VGH BW, Beschluss v. 07.5.2003 -1 S 254/03 ; VGH BW, InfAusIR 1996, 279 ff. m.w.N.).

    Damit hat er zwar nicht eine dem Rang eines Gebietsemirs vergleichbare Stellung innerhalb des Kalifatsstaats inne (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.5.2003 - 1 S 254/03).

  • VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03

    Hoher Funktionär des verbotenen Kalifatsstaates wehrt sich erfolglos gegen seine

    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers blieb erfolglos (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 07.05.2003 -1 S 254/03 -, VBlBW 2003, 477).

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seiner Entscheidung zum Eilverfahren wird Bezug genommen (Beschl. v. 07.05.2003, VBlBW 2003, 477,478).

    Dennoch ist hier aus dem Umständen des Einzelfalles ein schwerwiegender Ausweisungsanlass zu bejahen; auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Eilfall wird Bezug genommen (Beschl. v. 07.05.2003, a.a.O., S. 480 f.).

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren (Beschl. v. 07.05.2003, a.a.O., S. 481 f.) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB

    Ging die Identifikation des Klägers mit den Zielen der AFID bzw. des "Kalifatstaats" aber so weit, dass er sogar zum Einsatz seines eigenen Lebens bereit gewesen ist, so besteht trotz der längere Zeit zurückliegenden Beteiligung des Klägers an der Planung gewaltsamer Aktionen in der Türkei und des zwischenzeitlich erfolgten Verbots des "Kalifatstaats" im Bundesgebiet die begründete Gefahr, dass er auch weiterhin - wenn auch möglicherweise in anderem Rahmen - für die Ziele der Organisation eintreten wird, denn er hat sich bislang nicht nach außen erkennbar von der AFID bzw. dem "Kalifatstaat" distanziert und eine Abkehr von den Zielen dieser Organisationen nicht bekundet (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 ff.; Beschl. v. 7.5.2003 - 1 S 254/03 -, juris; Discher, a. a. O., Rn. 606; Hailbronner, a. a. O., Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295

    Terrorverdacht: Ausweisung von Tunesier rechtmäßig

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führt in einem Beschluss vom 7. Mai 2003 (1 S 254/03) aus: "Ob eine derartige Gefährdung vorliegt, ist unter Rückgriff auf den im allgemeinen Polizeirecht entwickelten Gefahrbegriff zu bestimmen.

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Mai 2003, 1 S 254/03).

  • VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07

    Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung des

    Vielmehr können dann im Einzelfall solche schwerwiegenden Gründe geprüft und festgestellt werden (so VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris Rdnr. 31; Hailbronner, AuslR, § 56 AufenthG, Rdnr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

    Es sind somit qualifizierte Anforderungen an die Feststellung einer Wiederholungsgefahr zu stellen, weshalb konkrete Anhaltspunkte dafür ausgemacht werden müssen, dass auch in Zukunft bedeutsame Gefahren für ein wichtiges Schutzgut ernsthaft zu besorgen sind (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 - VBlBW 2003, 474).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Zwar ist auch nach Auffassung des Senats bereits wegen der Teilnahme des Antragstellers an der Konferenz in England und seiner aktiven Mitwirkung bei der Diskussionsveranstaltung in München davon auszugehen, dass der Antragsteller jedenfalls im Jahr 2002 mindestens ein Sympathisant der HuT war und deren Ziele gebilligt hat; eine herausragende Funktion in dieser Vereinigung, die nunmehr nach ihrem Verbot eine entsprechende Distanzierung verlangen würde (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.5.2003 - 1 S 254/03 -, VBlBW 2003, 477), liegt hier aber offensichtlich nicht vor.
  • VG Köln, 27.08.2003 - 3 K 629/02

    Türkei, Asylberechtigte, Asylanerkennung, Widerruf, Kalifatsstaat, Straftäter,

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, ebenfalls eine Wiederholungsgefahr bejahend (betreffend den Gebietsemir für Baden- Württemberg).
  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, a.a.O.; ferner Urteil vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86, 92; Bay. VGH, Beschluss vom 09.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, juris-Ausdruck Rz. 91; VGH Mannheim, Beschluss vom 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31, 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, EZAR 032 Nr. 20; Hailbronner, a.a.O., § 54 AufenthG Rn. 41).
  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen passiver Mitgliedschaft in einer

    Die Gerichte hatten sich nur mit Fällen zu beschäftigen, in denen der Ausländer in herausragender Weise für eine verfassungsfeindliche Organisation tätig war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 14.01.2002 - Au 1 K 00.963 -, juris; VG Ansbach, Beschluss v. 28.06.2005 - AN 5 S 05.00846 -, juris).
  • VG München, 09.09.2008 - M 4 K 08.2158

    Ausweisung; Terrorismus; Volksverhetzung; HAMAS

  • VG Karlsruhe, 30.09.2008 - 5 K 2790/07

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • VG Stuttgart, 08.09.2004 - 4 K 2859/04

    Ermessensfehlerhafte Ausweisungsverfügung

  • VG Saarlouis, 27.07.2011 - 10 K 2228/10

    Ausländerrecht: Versagungsgrund einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund Kontakten zu

  • VG Bremen, 31.10.2005 - 4 K 1083/05

    Aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen sogenannten "Hassprediger"

  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

  • VGH Bayern, 09.03.2005 - 24 CS 04.2677

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Ausweisung, Regelausweisung, Sicherheit der

  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

  • VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 750/10

    Ausweisung; Ausweisungsschutz, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit

  • VG München, 26.08.2009 - M 9 K 08.4559

    Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.; Ausweisung wegen Gefährdung der

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2006 - 13 S 2284/05

    Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Ausweisung, Nachschieben von Gründen,

  • VG Köln, 18.05.2004 - 12 L 1343/03

    D (A), Türken, Kalifatsstaat, Ausweisung, Straftäter, Freiheitsstrafe,

  • VG Köln, 24.10.2019 - 12 L 1942/19
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2067
VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00 (https://dejure.org/2003,2067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.05.2003 - 9 N 640/00 (https://dejure.org/2003,2067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 9 N 640/00 (https://dejure.org/2003,2067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    BImSchV 16, BImSchV 23, § 40 Abs 3 S 1 BImSchG, § 41 BImSchG, § 1 Abs 6 BauGB
    Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen und Befreiungen; Konfliktbewältigung

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Rechtmäßigkeit der Planung einer baulichen Nutzung in einem Landschaftsschutzgebiet; Ausnahme oder Befreiung von dem in der Landschaftsschutzverordnung enthaltenen Bauverbot; Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung für die von der ...

  • Judicialis

    16. BImSchV; ; 23. BImSchV; ; BImSchG § 40 Abs. 3 S. 1; ; BImSchG... § 41; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; GVFG § 2 Abs. 1; ; HGO § 25; ; HGO § 5 Abs. 4; ; HGO § 52 Abs. 1; ; HessForstG § 12 Abs. 1; ; StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht - Ausschluss wegen Interessenwiderstreits, Beachtlichkeit von Abwägungsfehlern, Bebauungsplan, Entwicklungsgebot, Gebot der Konfliktbewältigung, Konflikttransfer, Landschaftsschutzgebiet, Luftschadstoffe, Lärmschutz, Nichtigkeit, Offenlegungsbeschluss, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung einer Gemeindestraße im Landschaftsschutzgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 251 (Ls.)
  • DÖV 2004, 41
  • ZfBR 2003, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Ein Antragsteller genügt seiner diesbezüglich bestehenden Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = NJW 1999, 592; Urteil des Senats vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, HSGZ 2001, 441).

    Der aus § 1 Abs. 6 BauGB folgende Anspruch auf gerechte Abwägung ist ein Recht im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, a. a. O.).

    Nach dem tatsächlichen Vorbringen der Antragsteller ist eine Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots auch nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, a. a. O.).

    Die von den Antragstellern geltend gemachten Belange sind weder geringwertig, noch mit einem Makel behaftet und auch nicht solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Hierzu zählen Fehler und Irrtümer, die u. a. die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials betreffen und sich aus Akten, Protokollen oder sonstigen Unterlagen ergeben (BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 P 67.80 [richtig: 4 C 57/80 - d. Red.] -, BVerwGE 64, 33 ).

    Von Einfluss auf das Abwägungsergebnis ist ein Abwägungsfehler nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 = Buchholz 406.11 § 155 BBauG Nr. 1) nur, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht, wenn sich beispielsweise anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder nahe liegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte.

    Hat sich der Planungsträger dagegen von einem unzutreffend angenommenen Belang leiten lassen und sind andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen könnten, weder im Bauleitplanverfahren angesprochen noch sonst ersichtlich, so ist die unzutreffende Erwägung auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 = BauR 1981, 535).

  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Ein Antragsteller genügt seiner diesbezüglich bestehenden Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = NJW 1999, 592; Urteil des Senats vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, HSGZ 2001, 441).

    Soweit diese Mindestanforderungen erfüllt sind, ist es nicht zu beanstanden, wenn die einzelnen Anregungen und Bedenken in den Kernaussagen zusammengefasst und ihnen die Stellungnahmen und Vorschläge der Verwaltung gegenüber gestellt werden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juni 1999 - 8 S 2401/98 -).

    Im Interesse der Effektivität der Arbeit einer Gemeindevertretung wird ein Vorgehen, wie es die Antragsgegnerin gewählt hat, häufig gar geboten sein (Urteil des Senats vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Der Schutzzweck der Walderhaltung (vgl. § 8 Nr. 1 HessForstG) gebietet es nicht, § 12 Abs. 1 Satz 1 HessForstG dahin auszulegen, dass eine für den Vollzug eines Bebauungsplans erforderliche Rodungs- und Umwandlungsgenehmigung bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorliegen muss (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 - NVwZ-RR 1998, 162 = BauR 1997, 978 = DÖV 1998, 71 = BRS 59 Nr. 29; Hess. VGH, Urteil vom 29. Juli 1996 - 4 N 1068/94 -).

    Dem Plangeber obliegt es deshalb, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf überwindbare forstrechtliche Hindernisse treffen würden, und von Festsetzungen Abstand zu nehmen, denen ein dauerhaftes rechtliches Hindernis in Gestalt forstrechtlicher Verbote entgegenstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Das Gebot der Konfliktbewältigung ist aber nicht bereits dann verletzt, wenn ein Bebauungsplan ein Vorhaben ermöglicht, aber zum Schutz betroffener Nutzungen vor Belästigungen durch den vorhabenbedingten Verkehr lediglich Festsetzungen enthält, die straßenbauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen ermöglichen, deren Durchführung selbst aber künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 28. Mai 2001 - 9 N 1626/96 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).

    Insbesondere kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch von Anwohnern auf Vorkehrungen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO in Betracht (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Es genügt dagegen nicht, wenn - negativ - lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Abwägungsvorgang an einem Mangel leidet (so Urteil des Senats vom 19. Dezember 2001 - 9 N 345/00 -, BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992, 662 = UPR 1992, 193).

    Insoweit ist eine konkrete Betrachtungsweise anzustellen; bloße abstrakte Vermutungen genügen nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 -, NVwZ 1992, 663 = BauR 1992, 344; und 29. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 22.90 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 14.01 - hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 2002 - 9 N 3208/98 -) nicht mehr fest, wonach ein im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung Bergstraße-Odenwald aufgestellter Bauleitplan unwirksam ist, weil für ein und dasselbe Gebiet nicht gleichzeitig Festsetzungen landschaftsschutzrechtlicher Art und mit ihnen unverträgliche Festsetzungen durch einen Bauleitplan bestehen können und deshalb eine den Festsetzungen eines Bebauungsplans entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung vor Wirksamwerden des Plans aufgehoben werden muss.

    Der Senat ist auch nicht befugt, sich über die Tatbestandswirkung dieser rechtswirksamen (Ausnahme-)Genehmigung hinwegzusetzen, da Anhaltspunkte für deren Nichtigkeit nicht bestehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 14.01 -).

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 40.80

    Fernstraßen - Einstufung - Bundesautobahn - Qualifikationsmerkmale - Vorbelastung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Die Klassifizierung einer Straße kann auch im Rahmen der Abwägung bedeutsam sein (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 40.80 und 41.80 -, DÖV 1984, 429; Hess. VGH, Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 -, UPR 1987, 80 ; Bay. VGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - AZ 8 B 98.1627 und 1631 -, BayVBl. 2000, 242).

    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass bei der hier zu beurteilenden Planungsentscheidung die Wahl einer Straßenklasse auch eine materiell-rechtliche Komponente aufweist, die den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis beeinflusst (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1981 - BVerwG 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295; Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 40 und 41.80 -, DÖV 1984, 429; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 26.84 -, NVwZ 1989, 149), erweist sich die Abwägungsentscheidung der Gemeinde nicht als fehlerhaft.

  • VGH Hessen, 26.11.1985 - 2 OE 45/83
    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Die Klassifizierung einer Straße kann auch im Rahmen der Abwägung bedeutsam sein (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 40.80 und 41.80 -, DÖV 1984, 429; Hess. VGH, Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 -, UPR 1987, 80 ; Bay. VGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - AZ 8 B 98.1627 und 1631 -, BayVBl. 2000, 242).

    Damit ergibt sich die Notwendigkeit, dass beim Bau neuer Verkehrswege die Planungsbehörde - hier die Antragsgegnerin - die Vorfrage prüft, in welche Straßenkategorie der §§ 1 FStrG, 3 Abs. 1 HStrG das Vorhaben nach seiner bestimmungsgemäßen, d. h. bei der Planung vorausgesetzten Verkehrsfunktion einzuordnen - und dementsprechend später förmlich einzustufen - ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. August 2000 - 4 NG 645/00 - sowie Hess. VGH, Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
    Innerhalb des beschriebenen Rahmens ist das Vorziehen oder Zurücksetzen bestimmter Belange, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert, kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entscheidung, die zum Ausdruck bringt, wie und in welche Richtung sich eine Gemeinde städtebaulich geordnet fortentwickeln will (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. beispielsweise Urteil vom 11. Februar 2003 - 9 N 1756/99 - BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 -, BRS 22 Nr. 4).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 9 N 1626/96

    Grundstücksveräußerung während Normenkontrollverfahren; Zusatz und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 7a D 92/01

    Abwägungsmängel bei der Planung der Verbreiterung einer Bundesstraße;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1998 - 3 S 731/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß eines Ratsmitgliedes wegen

  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87

    Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet

  • VGH Hessen, 18.05.1982 - II OE 108/78
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 9 N 3208/98

    Abwägungsfehlerhafte Ausgleichsmaßnahmen wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit

  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 8 S 2401/98

    Bauleitplanung: Bürgerbeteiligung - Prüfung der Anregungen; Straßenplanung:

  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

    Auch bundesrechtlich ist ein Bebauungsplan nicht deshalb unwirksam, weil Gemeindevertretungsbeschlüsse nichtig sind, die im Verfahren zu seiner Aufstellung vor dem Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) gefasst wurden (vgl. dazu Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, HSGZ 2003, 396 = VRS 105, 386 = ZfBR 2003, 704 = UPR 2003, 460 ).

    Insoweit durfte die Antragsgegnerin für den Fall, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans oder Teile davon unter Landschaftsschutz stehen, vorausschauend berücksichtigen, dass der Umsetzung des Bebauungsplans naturschutzrechtliche Verbotsregelungen nicht entgegenstehen werden (vgl. Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a.a.O., sowie BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 4 N 14.01 -, NVwZ 2003, 742 = DVBl. 2003, 733, jeweils zur Inaussichtstellung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung).

    Hat sich der Planungsträger dagegen von einem unzutreffend angenommenen Belang leiten lassen und sind andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen könnten, weder im Bauleitplanverfahren angesprochen noch sonst ersichtlich, so ist die unzutreffende Erwägung auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG IV C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 = Buchholz 406.11 § 155 BBauG Nr. 1 = BauR 1981, 535; Beschlüsse vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 -, NVwZ 1992, 663 = BauR 1992, 344, und 29. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992, 662 = UPR 1992, 193).

    Danach ergeben die Umstände des hier zu entscheidenden Einzelfalles nicht die hinreichend konkrete Möglichkeit, dass sich ohne ein - unterstelltes - Ermittlungsdefizit im Hinblick auf die zu erwartenden Luftschadstoffbelastungen ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (so zu einem vergleichbaren Fall: Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.12.2003 - 9 N 639/02

    Gemeindliche Bauleitplanung; Luftverkehr; Fachplanung; Festsetzung von

    Der aus § 1 Abs. 6 BauGB folgende Anspruch auf gerechte Abwägung ist ein Recht im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, HSGZ 2003, 296; BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).

    Der Gemeinde obliegt es deshalb, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob der Abschluss der vertraglichen Vereinbarung auf unüberwindbare Hindernisse trifft, und von Festsetzungen - hier der Verlegung der Trasse der Bundesstraße - Abstand zu nehmen, denen ein dauerhaftes kompetenzrechtliches Hindernis in Form der Weigerung des Straßenbaulastträgers entgegensteht (vgl. zu einem rechtlichen Hindernis in Form einer fehlenden Rodungsgenehmigung: Beschluss des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, HSGZ 2003, 396; BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 -, NVwZ-RR 1998, 162 = BauR 1997, 978 = DÖV 1998, 71 = BRS 59 Nr. 29; zu einem landschaftsschutzrechtlichen Verbot: BVerwG, Urteil vom 30 Januar 2003 - 4 CN 14.01 -, Juris).

    Das Gebot der Konfliktbewältigung ist aber nicht bereits dann verletzt, wenn die Konfliktlösung künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (vgl. insoweit Urteile des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a.a.O., und 28. Mai 2001 - 9 N 1626/96 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).

  • VGH Hessen, 15.12.2003 - 9 N 3413/03

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan

    Der aus § 1 Abs. 6 BauGB folgende Anspruch auf gerechte Abwägung ist ein Recht im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, HSGZ 2003, 296; BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).

    Der Gemeinde obliegt es deshalb, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob der Abschluss der vertraglichen Vereinbarung auf unüberwindbare Hindernisse trifft, und von Festsetzungen - hier der Verlegung der Trasse der Bundesstraße - Abstand zu nehmen, denen ein dauerhaftes kompetenzrechtliches Hindernis in Form der Weigerung des Straßenbaulastträgers entgegensteht (vgl. zu einem rechtlichen Hindernis in Form einer fehlenden Rodungsgenehmigung: Beschluss des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, HSGZ 2003, 396; BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 -, NVwZ-RR 1998, 162 = BauR 1997, 978 = DÖV 1998, 71 = BRS 59 Nr. 29; zu einem landschaftsschutzrechtlichen Verbot: BVerwG, Urteil vom 30 Januar 2003 - 4 CN 14.01 -, Juris).

    Das Gebot der Konfliktbewältigung ist aber nicht bereits dann verletzt, wenn die Konfliktlösung künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (vgl. insoweit Urteile des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a.a.O., und 28. Mai 2001 - 9 N 1626/96 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).

  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02

    Gemeinde; Straßenplanung; Bebauungsplan; Naturschutz; Verzicht auf

    Es ist zwar davon auszugehen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung, das seine Wurzeln im Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB hat, verlangt, dass alle der Planung zuzurechnenden Konflikte in der Bauleitplanung möglichst einer umfassenden Lösung zugeführt werden (vgl. Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, NuR 2004, 47 = VRS 105, 386 = HSGZ 2003, 399).

    Abgesehen davon, dass unter Berücksichtigung der Ergebnisse der eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung und den Lärmimmissionen derzeit kein unbewältigter Konflikt ersichtlich ist, ist darauf hinzuweisen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung es zulässt, dass ein Bebauungsplan ein Vorhaben ermöglicht, aber zum Schutz betroffener Nutzungen vor Belästigungen durch den vorhabenbedingten Verkehr lediglich Festsetzungen enthält, die straßenbauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen ermöglichen, deren Durchführung selbst aber künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Über die Tatbestandswirkung der Befreiung darf sich das Normenkontrollgericht nicht hinweg setzen (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - 4 CN 14.01 -, DVBl. 2003, 733 = NVwZ 2003, 742; HessVGH, Urteil vom 5.5.2003 - 9 N 640/00 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 7 D 142/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2003 - 4 CN 14.01 -, BRS 66 Nr. 9 sowie HessVGH, Urteil vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, HGZ 2003, S. 396 (399/400).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 58/03

    Befugnis einer Gemeinde zur Neuordnung des Erschließungssystems für einen schon

    Der Hessische VGH hat in einem Verfahren zur Erschließung eines Baugebietes mit einem Verkehrsaufkommen von 1.500 Pkw pro 24 Stunden offengelassen, ob eine Rechtspflicht zur Untersuchung der Schadstoffbelastung besteht, weil im konkreten Fall eine solche Untersuchung vorgenommen war, nach der die einschlägigen Werte weit unterschritten wurden (HessVGH, Urt. v. 5.5.2003 - 9 N 640/00 - NuR 2004, 47; BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 -, DVBl 2004, 1289; Urt. v. 18.6.2003 - 4 A 70.01 -, NVwZ 2004, 100).
  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 3 A 150/15

    Umstufung; Kreisstraße; Ziel- und Quellverkehr; Gemeindestraße; Vertrauensschutz;

    Eine Netzfunktion der Straße folgt daraus hingegen nicht (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 29. August 1998 - 1 A 12998/95 -, juris Rn. 30; so schon ausdrücklich auch Urt. v. 21. November 1996 - 1 C 12272/94 -, juris Rn. 21; bestätigend VGH BW, Urt. v. 12. November 2015 - 5 S 2071/13 -, juris Rn. 50 ff. m. w. N.; ähnlich BayVGH, Urt. v. 23. Oktober 1990, NVwZ 1991, 590 ff.; als Anliegerverkehr eingestuft von OVG Schl.-H., Urt. v. 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 -, juris Rn. 33; vgl. auch HessVGH, Urt. v. 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, juris Rn. 12, 48; zustimmend Schmid, in: Zeitler a. a. O. Art. 46 Rn. 5 unter Verweis auf die ältere Rspr. des BayVGH, sowie Häußler a. a. O. Art. 3 Rn. 27; Sauthoff, Öffentliche Straßen a. a. O. Rn. 201 m. w. N. aus der Rspr.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 2074/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6793
VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 2074/01 (https://dejure.org/2003,6793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2003 - 4 S 2074/01 (https://dejure.org/2003,6793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 4 S 2074/01 (https://dejure.org/2003,6793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Normenkontrolle von Verwaltungsvorschriften - Leistungsstufenverordnung - beurlaubter Beamter

  • Wolters Kluwer

    Eigenschaften einer Rechtsvorschrift; Normenkontrolle; Zuständigkeit für aktuelle Leistungsfeststellung nach Leistungsstufenverordnung; Festsetzung einer Leistungsstufe; Dauerhaft erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen; Erbringung dienstlicher Leistungen ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § ... 47 Abs. 2 S. 1; ; BBesG § 27 Abs. 3; ; BBesG § 27 Abs. 4 S. 2; ; LVG § 5 Abs. 3; ; LStuVO § 2 Abs. 1; ; LStuVO § 4 Abs. 1; ; LStuVO § 5 Abs. 1; ; LStuVO § 6 Abs. 1; ; LStuVO § 6 Abs. 2; ; LStuVO-ZustVO § 1; ; UrlVO § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag, Verwaltungsvorschriften, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Leistungsstufe, Leistungsfeststellung, Zuständigkeit, Dienstvorgesetzter, Schulleiter, Urlaub aus sonstigen Gründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 251 (Ls.)
  • DVBl 2004, 331 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 2074/01
    Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.02.1983 (BVerfGE 63, 119) werde verwiesen.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 2074/01
    Er kann nicht geltend machen, durch die Anwendung der Vorschrift in seinem Recht auf verfahrensfehlerfreie Beurteilung seiner dienstlichen Leistungen (vgl. dazu BVerwGE 97, 128; BVerwG, Urteil vom 10.02.2000, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1; Urteil vom 27.10.1988, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 12) verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 2074/01
    Er wird aber von seiner Pflicht zur Dienstleistung in dem ihm übertragenen dienstlichen Aufgabenbereich in vollem Umfange entbunden (vgl. BVerwGE 111, 231; GKÖD, § 89 RdNr. 53; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, § 89 RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1998 - 4 S 1411/97

    Erhöhung des Regelstundenmaßes der Lehrer an Gymnasien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 2074/01
    In der äußeren Form von Verwaltungsvorschriften erlassene Vorschriften unterliegen in der Regel nicht der Normenkontrolle nach § 47 VwGO, da es sich bei ihnen - im Unterschied zu Rechtsverordnungen und Satzungen - um keine (Außen-)Rechtssätze handelt, ihnen mithin nach herkömmlicher Dogmatik die Eigenschaft einer "Rechtsvorschrift" (Rechtsquelle) abgesprochen wird (vgl. Normenkontrollbeschluss des Senats vom 11.08.1998 - 4 S 1411/97 -, ESVGH 49, 79 [Ls]; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 47 RdNr. 24 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 47 RdNr. 29 ff.; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 1661/01

    Keine Normenkontrolle von Verwaltungsvorschriften; Leistungsstufen bei Lehrern -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 4 S 2074/01
    In seinem Urteil vom gleichen Tage (AZ: 4 S 1661/01), mit dem der Senat § 1 Abs. 1 a LStuVO-ZustVO im Übrigen für gültig erachtet hat, hat der Senat u.a. ausgeführt:.
  • VG Karlsruhe, 20.01.2005 - 9 K 796/03

    Vergabe von Leistungsstufen für freigestellte Personalratsmitglieder;

    Denn mit der Beschreibung "Lehrer an Schulen und Schulkindergärten" knüpft § 1 Abs. 1 a LStuVO-ZustVO nicht nur an die unterschiedlichen statusrechtlichen Ämter der Lehrer (Lehrer, Realschullehrer, Studienrat, usw.), sondern nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift auch an die tatsächlich ausgeübte Funktion eines Lehrers an einer Schule oder einem Schulkindergarten an (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 4 S 2074/01 -, ESVGH 53, 252 hinsichtlich eines beurlaubten Lehrers).

    Denn diese Vorschrift findet auf die Klägerin schon allein deshalb keine Anwendung, da sie sich nicht in einer Abordnung befindet, sondern als Personalratsmitglied von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt ist (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003, a.a.O.).

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